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Als Kriegskommisar bezeichnete man Angehörige Militärbeamte der Truppen die vorwiegend auf administrativem Gebiet tätig waren. Sie hatten einen militärischen Rang, dessen rechtliche Stellung aber durch das Beamtenrecht geregelt war.
Die historischen Wurzeln des Militärbeamtentums reichen in die Zeit zurück, als die stehenden Heere aufkamen und sich die Notwendigkeit ergab, ständige militärische Einrichtungen besonders für die administrative, finanzielle und materiell technische Sicherstellung der Armeen zu schaffen und sie mit Kräften zu besetzen, die die erforderlichen Spezialkenntnisse (z.B. auf dem Gebiet der Verwaltung, des Rechnungswesens, der Magazinversorgung) hatten.
Ihre Zahl, Bedeutung und Verwendungsgebiete hat sich in der Folgezeit immer mehr vergrößert.
Der Status und die rechtliche Stellung der Militärbeamte wurden durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, Obere Militärbeamte waren nach dieser Verordnung Militärbeamte im Offiziersrang, die übrigen gehörten zu den Unteren Militärbeamten. Neben den Militärbeamten gab es in den Armeen außerdem Zivilbeamte der Militärverwaltung ohne militärischen Rang.
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