FLG - Lorbeerkranz
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Rechtliche Hinweise
Garde du Corps
Großherzoglich Badische 
GARDE DU CORPS 
1. Eskadron um 1809
Die Garde du Corps war, wie ihr Name sagt, eine Leibwache. Sie versah hauptsächlich den Wachdienst im Residenzschloß in Karlsruhe! Im Inneren des Schloßes zu Fuß, im Äußeren Bereich zu Pferde. Daneben diente sie weiteren repräsentativen Zwecken. Bis zum Jahr 1796 waren in ihr die Kontingente für die Kreis-Kavallerie-Regimenter enthalten.

Im Kriegsfall wurden entsprechend den Beschlüssen des Kreiskonvents die angeforderte Mannschaft ausgerüstet und beritten zu den Kreis-Regimentern geschickt.*(siehe bei Leibinfanterie Regiment) Nach 1796 gab Baden keine Kontingente zu den Kreis-Regimentern mehr ab.
Nun erfüllte die Garde du Corps nur noch Aufgaben des Wachdienstes und der Repräsentation. Die Garde du Corps rückte nur ein Mal während ihres Bestehens ins Feld: im Feldzug von 1815, wo sie an der Belagerung von Straßburg teilnahm und ins Gefecht kam.

Angehörige der Garde du Corps nahmen jedoch an zahlreichen Feldzügen teil, in dem sie während dieser Zeit in andere Truppeneinheiten wechselten.
Die Rekrutierung der Mannschaften erfolgte während der ganzen Zeit ihres Bestehens, aus dem ganzen Land.Die Mannschaften mußten „Leute von gehöriger Größe sein“ (nicht unter 5 Schuh, 6 Zoll (1,67m) nach Badischem Maß. Die Soldaten mußten sich durch gute Konduite (gute Führung) und „Körperliche Schönheit“ auszeichnen.

Sie hatte eine Stärke von:
 
5 Offizieren: 1 (Obrist-Lieutenand), 1 Stabsrittmeister, 2 Premier- Lieutenands, 1 Seconde-Lieutenand,
9 Unteroffiziere, 3 Trompeter, 1 Fahnenschmied, 1 Fahnensattler, Karabiner, 80 Gardisten,
2 Mittelstabspersonen (Regiments-Chirurg und Regiments-Quartiermeister), und 3 Unterstabspersonen (Verwaltung und Handwerker), insgesamt 116 Mann mit 72 Dienstpferden.

Kommandeure :
 
1772 Oberst von Weiß,
1800-1805 Oberst-Lieutnand von Münching,
1806 Stabs-Rittmeister von Baumbach,
1814 Major und General-Adjutant von Geusau.

Garnison: stets Karlsruh
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Letzte Änderung: 21.08.10 Copyright 08-10 Inhalte: FLG e. V. Copyright 08-10