FLG - Lorbeerkranz
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R. Schlenker
G. Döhne-Jochmann
T. Eschner
B. Metz
K.-M. Rautenberg
J. Remler
1. Vorsitzender
Robert Schlenker
Geschäftsführer
Gernot
Döhne-Jochmann
Sekretär
Thomas Eschner
Kassierer
Bernhard Metz
Beisitzer
Klaus-Martin Rautenberg
Beisitzer
Jens Remler
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Rechtliche Hinweise

ZDV

Aus der ZDV (Zentrale Dienstvorschrift), der Bibel der Bundeswehr:
 
(Dieses sind keine Witze sondern leider echte Zitate.)

1) Bei Eintritt der Dunkelheit ist mit nachlassen der Sicht zu rechnen
 
2) Wenn das Wasser bis zur Brust reicht, hat der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen anzufan- gen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.

3) Bei erreichen der Baumspitze hat der Soldat die Kletterbewegung selbständig einzustellen.

4) Liegt der Kopf mehr als 20 cm vom Rumpf entfernt, ist der Tod festzustellen.

5) Bei Schnee und Frost ist mit auftretender Kälte zu rechnen.

6) Berge und Hügel unterscheiden sich von ihrer Umgebung vorrangig durch ihre Höhe"
 

Auszug aus der Dienstvorschrift II. :

Sollte der Eindringling selbst durch abgeben eines Warnschusses nicht von seinem Vorhaben abzubrin- gen sein, so ist zunächst auf die Beine zu schießen!" Ergänzung des Wachoffiziers: "Ihr glaubt ja nicht, wieviele Beine so ein Mensch hat, Nasenbein, Schlüsselbein, Schambein, Brustbein....."
 
 
Aus der Anzugordnung der Bundeswehr:
 
"Bei Nachttemperaturen von über 27 Grad in der Stube sind die Aermel des Schlafanzuges vier Mal aufzukrempeln."
 
 
Steht zwar nicht drin aber ist genau so zutreffend :
 
Wußtest Du, daß die Bundeswehr schon in der Bibel erwähnt wurde?
 "...und sie hüllten sich in seltsame Gewänder und irrten ziellos umher..."
 
Gilt für Offiziere:
08/15 ... 0 Ahnung, 8 Stunden Dienst, A15 Besoldung [stimmt aber auch alles, also kein Witz]
 
 
Herr Leutnant, wissen Sie eigentlich, wie man ein Arschloch neugierig macht?" "Nein - wie denn?" "Ich erzähl´s Ihnen morgen!"
Text & Bilder :
- T. Schunter - 23.08.09 -

[ZDV]
Letzte Änderung: 21.08.10 Copyright 08-10 Inhalte: FLG e. V. Copyright 08-10